Gerätewarte

Bildungsproduktdaten
Produktnr.:
B-AL-Gw
Produkttitel:
Gerätewarte
Lernfeld:
Ausbildungslehrgang
Dauer:
5 Tage
Teilnehmer max.:
10
Veranstaltungsart

Ausbildungslehrgang

Lernziele

Die Teilnehmenden sollen dazu befähigt werden, die Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung sowie einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen durchführen zu können.

Inhalt

Rechtsgrundlagen

Technische Richtlinien
Wartung und Pflege von Feuerwehrfahrzeugen
Wartung, Pflege und Prüfung von Pumpen
Wartung, Pflege und Prüfung von Geräten und Ausrüstungen

Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgang „Truppführer"
Lehrgang „Maschinisten"

Zusätzliche Preisinformation

Die Kosten für diese Lehrveranstaltung sowie für die Unterkunft und Verpflegung werden für Angehörige der Zielgruppe vom Land Sachsen-Anhalt getragen. Die angegebenen Preise gemäß Nutzungsentgeltordnung des IBK gelten folglich nur für entgeltpflichtige Dritte.

Mitzubringende Gegenstände

Mobiles Endgerät (vorteilhaft Laptop oder Tablet)

Feuerwehr-Schutzkleidung
Feuerwehrhelm
Feuerwehr-Schutzhandschuhe
Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk
In der Wehr vorhandene Prüfunterlagen (Anweisungen, Formulare, ...)
Schreibzeug

Veranstaltungen

Zielgruppe

Angehörige kommunaler Feuerwehren  und Bedienstete von Gemeinden und Landkreisen in Sachsen-Anhalt, die als hauptamtliche Gerätewarte auf dem Gebiet der Feuerwehrtechnik tätig werden sollen 

Dokumente
  • Erlass Anerkennung Lehrgänge AGw und Gw (2024-04).pdf, 792.1 KB
    Erlass Anerkennung Lehrgänge AGw und Gw (2024-04)
  • Ergänzung Erlass Anerkennung Lehrgänge AGw und Gw (2024-04).pdf, 410.4 KB
    Ergänzung Erlass Anerkennung Lehrgänge AGw und Gw (2024-04)
Auskünfte

Für organisatorische Fragen:

Veranstaltungsmanagment

Tel.: 039292 61 310

E-Mail: veranstaltungsmanagment.ibk@ibk.sachsen-anhalt.de

Für fachliche Fragen:

Alexander Kliebisch

Tel.: 039292 61 284

E-Mail: alexander.kliebisch@ibk.sachsen-anhalt.de

Zertifikatsinformation

Lehrgangsbescheinigung

Hinweise

Bedienstete der Gemeinden und der Feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) ohne feuerwehrtechnische Ausbildung benötigen einen Nachweis über die vergleichbare Unterweisung an Geräten und Ausrüstung der Feuerwehr.

Die Freischaltung von Restplätzen erfolgt 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

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